Rechstanwältin Patricia Stark
Fachanwältin für Familienrecht      Fachanwältin für Strafrecht

Strafverteidigung

Hier wird dem Mandanten die Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Die Verteidigung ist ein Organ der Rechtspflege. Vor allem ist sie Interessenvertreterin des Mandanten. Die Strafverteidigung ist dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet. Aber sie ist nicht Teil des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft, sondern unabhängig von diesen. Ihr obliegt zum Beispiel die Schweigepflicht und sie ist unabhängiger Berater und Vertreter (§ 1 BRAO).Der erste Kontakt nach Terminsabsprache mit dem Mandanten findet meist in der Kanzlei oder in der Justizvollzugsanstalt statt. Je früher die Verteidigung eingeschaltet wird, desto besser sind die Chancen rechtzeitig die Weichen zu stellen. Nach Erteilung der Vollmacht wird Rechtsanwältin Stark in der Regel erst einmal Akteneinsicht beantragen und gegebenenfalls schon weitere Schritte veranlassen.Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. In diesem Stadium finden aufgrund eines strafrechtlich relevanten Verdachts Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bzw. Polizei gegen die beschuldigte Person statt. Das Ermittlungsverfahren beendet die Staatsanwaltschaft entweder durch Einstellung des Verfahrens, Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder mit Anklageerhebung. Im Falle der Anklageerhebung kommt es zum Zwischenverfahren. Hier entscheidet das Gericht, ob es zur Hauptverhandlung gegen den Angeschuldigten kommt oder nicht. Kernstück des Hauptverfahrens ist in der Regel die öffentliche Hauptverhandlung. Gegen Urteile können Rechtsmittel eingelegt werden. Gegen Strafbefehle kann  Einspruch eingelegt werden.Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten schließt sich das Vollstreckungsverfahren an. 
Meist sind die Betroffenen mangels juristischer Fachkenntnisse speziell im Strafrecht nicht in der Lage, ihre Rechte umfassend zu wahren. Je früher ein Strafverteidiger beauftragt wird, desto mehr Einfluss kann er im Sinne des Mandanten auf den Gang des Strafverfahrens nehmen. In jedem Verfahrensstadium liegt die Aufgabe der Strafverteidigerin in der Wahrung Ihrer Rechte. Sie haben ein Recht auf Verteidigung.